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Allgemeine Geschäftsbestimmungen (AGB) – Stand: 01.11.2022

1. Spendenbasiert – kostendeckend – sozial

youthnet SPM finanziert sich von Spenden aus dem Verband der Schweizerischen Pfingstmission (SPM), Partnerverbänden, Partnerkirchen und dem Gewinn von Events und Ausbildungen. Dabei sind wir auf zusätzliche finanzielle Unterstützung angewiesen. Einzel- und juristische Personen haben die Möglichkeit, als Promoter die Arbeit von youthnet SPM als Spender, Gönner, Sponsoren oder durch Beitritt in einen Förderkreis zu unterstützen.

Um allen Gesellschaftsschichten und Familien gerecht zu werden, bieten wir zur Teilnahme an unseren Events und Ausbildungen kostengünstigere Frühbucherrabatte an. youthnet SPM hat einen Sozialfonds und bietet in Zusammenarbeit mit lokalen Kirchen und Gruppen finanzielle Unterstützung für Ausbildungen und Events.

Eventkosten können im Laufe der Anmeldephase unangekündigt der Teuerung angepasst werden, falls dies aus wirtschaftlichen Gründen notwendig wird.

2. Das Vertragsverhältnis

Mit der Anmeldung als Teilnehmer an einem unserer Events oder einer unserer Ausbildungen entsteht ein Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigten und youthnet SPM als Organisator. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbestimmungen (AGB) werden damit zur Grundlage des Vertrages. Die AGB können durch die „Spezifischen Eventregeln“ übersteuert werden. Aus genannten Gründen ist es nicht erlaubt, Anmeldungen für andere Personen zu tätigen, insbesondere dabei eigene E-Mail-Adressen zu nutzen. Eine Ausnahme bilden hier Erziehungsberechtigte für ihre Kinder.

3. Minderjährige und ihre erziehungsberechtigten Personen

Bei der Registrierung von minderjährigen Personen wird die Mailadresse der erziehungsberechtigten Person abgefragt, diese wird per Mail über das Registrations- und Zahlungsverfahren informiert.

4. Zahlungsfluss – Zahlungsfristen – Mahnungen – Tageskassen

Mit dem Abschluss der Anmeldung wird die Zahlung fällig. Es erfolgt zeitgleich eine personifizierte Zahlungsaufforderung, welche den Eingang der Anmeldung bestätigt. Der Teilnehmer wird aufgefordert, den Event- / Ausbildungsbetrag online oder per QR-Rechnung zu begleichen. Aus Sicherheitsgründen und um unsere Personal- und Administrationskosten tief zu halten, verfolgen wir das Ziel, möglichst alle administrativen und finanziellen Angelegenheiten vor dem Event online und automatisiert zu organisieren. Sobald die Zahlung bei uns verbucht wurde, erhält der Teilnehmer eine entsprechende Zahlungsbestätigung. Nach Ablauf der Zahlungsfrist erfolgt der automatisierte Versand einer Mahnung, um den Teilnehmer auf das Versäumnis aufmerksam zu machen, bzw. fehlgeleitete Zahlungen aufzudecken. Rechnungen, welche vom Teilnehmer nicht vor dem Eventbeginn beglichen wurden, erfahren eine Erhöhung von 10.00 CHF bei Barinkasso oder werden der Tageskasse gleichgestellt.

5. Übertragbarkeit / Abmeldungen / Widerruf / Rücktritt / Absage des Events

5.1. Allgemein: Als Organisator verpflichten wir uns mit vielen volontären Mitarbeitern, den Event im Vorfeld für die Teilnehmer seriös vorzubereiten und sicher zu gestalten. Dies geschieht unter finanziellem Aufwand von personellen, infrastrukturellen, werbe- und versicherungstechnischen, digitalen und materiellen Ressourcen. youthnet SPM (Eventplattform), volontäre Mitarbeiter (Leiter), Teilnehmer und externe Organisationen beteiligen sich finanziell als Partner an den Vorbereitungen, der Durchführung und einer möglichen Absage eines Events.

5.2. Übertragbarkeit: Anmeldungen haben persönlichen Charakter und können nicht auf andere Personen übertragen werden.

5.3. Abmeldungen / Widerruf / Rücktritt / Abmeldegebühr / Fixkostenbeitrag: Annullationen verursachen einen erheblichen administrativen Mehraufwand. Darum bitten wir bei Verhinderung um möglichst frühzeitigen Bescheid. Generell wird für jede Annullation Fr. 50.– und die bereits aufgelaufenen Kosten verrechnet. Bei Annullation weniger als 4 Wochen vor Eventstart verrechnen wir mindestens 50% des Eventbeitrages, aber mindestens Fr. 50.–. Bei Annullation weniger als 5 Tage vor dem Event wird der gesamte Eventbeitrag verrechnet. Eventbeiträge unter Fr. 50.– werden nicht zurückvergütet.

5.4. Absage des Events aufgrund höherer Gewalt

Sollten unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse die Durchführung eines Events erheblich erschweren, gefährden oder verunmöglichen, kann dieser auch kurzfristig abgesagt werden. Dies kann zum Beispiel aufgrund höherer Gewalt (Umwelteinflüsse, Erdbeben, Katastrophen, politischer Massnahmen oder Unruhen, Terrorakte, Epidemien, Pandemien, Quarantänen, Streiks, etc.) geschehen. Dabei beteiligen sich die Teilnehmer solidarisch an den aufgelaufenen Kosten des Eventsmanagements. Der Deckungsbeitrag wird vom Veranstalter festgelegt. Wir empfehlen dringend eine persönliche Versicherung für solche Fälle abzuschliessen.

6. Datenverwendung / Informationen / Werbung / Spendenaufrufe

Daten aus dem Registrationsverfahren eines Events oder einer Ausbildung werden in elektronischer Form gespeichert und können für Zwecke des Organisators bzw. des Verbandes „youthnet SPM“ verwendet werden. Wird der Anlass unter „Jugend und Sport (J+S)“ durchgeführt, werden die notwendigen Daten an die Partnerorganisationen „youthnet events“,“AF+“ und „Jugend und Sport (J+S)“ weitergeleitet. Findet eine Zusammenarbeit mit einer externen Organisation statt, werden die notwendigen Informationen an diese weitergeleitet (z.B. an Hotels oder Reiseorganisationen). Der Teilnehmer kann mittels Account ( www.youthnet.ch/account ) auf seine persönlichen Daten Einsicht nehmen.

Basierend auf den persönlichen Daten (Schulungsstatus, Funktion im Verband, Altersgruppe, etc) erhält der Teilnehmer weitere, auf ihn zugeschnittene Angebote von youthnet per Mail, Newsletter oder per Post. Er kann diesen Informationsfluss auf seinem Account verwalten und selber steuern. Ansonsten werden die Daten nicht weitergegeben.

7. Bild- und Tonaufnahmen, Social Media

Wir behalten uns vor, gemachte Bild- und Tonaufnahmen für Werbe-, Informationszwecke oder für unsere Verbandsliteratur zu verwenden. Diese können auch auf Websites und in Social Medias eingesetzt werden.

8. Haftung / Versicherungen

Ist in jedem Fall Sache des Teilnehmers. Bei Anlässen der in der Anmeldung erwähnten Organisation besteht für Schäden an gemieteten Objekten keine Versicherung. Der Inhaber der elterlichen Gewalt haftet für Schäden, welche durch seine Kinder verursacht werden. Der Organisator übernimmt dafür keine Haftung. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, eine Kranken- und Unfallversicherung abzuschliessen. Ebenfalls empfehlen wir, eine Privathaft-pflichtversicherung abzuschliessen. Personen, welche eine Leitungsverantwortung an einem unserer Events oder einer unserer Ausbildungen wahrnehmen, verpflichten sich, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschliessen. Die Verantwortung der Kostendeckung einer notwendigen Annulation durch Krankheit, Todesfall, etc. oder einer unumgänglichen Rückreise trägt allein der Kunde. Es wird dringend empfohlen, eine entsprechende Versicherung abzuschliessen und darauf zu achten, dass aufgelaufene Kosten wie unter Punkt 5.4 (Absagen aufgrund höherer Gewalt von Seiten des Organisators) miteingeschlossen sind.

Für verlorene oder gestohlene Wertgegenstände übernehmen wir keine Haftung.

9. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Dietikon.